Hier möchten wir Ihnen Informationen zu den Kranken- und Pflegekassenleistungen, hauswirtschaftlichen Versorgung und allem, was wir darüber hinaus für Sie tun, geben.
Pflege heißt vertrauen
Einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, bedeutet im ersten Moment, fremden Menschen zu vertrauen.
Deswegen möchten wir uns bei einem Erstgespräch vorstellen und Sie kennenlernen. Dabei entwickeln wir mit Ihnen, Ihren Angehörigen und unseren Betreuern ein auf Sie abgestimmtes Versorgungskonzept. Außerdem beraten wir Sie natürlich gerne auch zur Finanzierung.
Wir übernehmen folgende Leistungen:
Zur “Behandlungspflege“ gehören 37 Leistungspositionen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden können und von uns direkt mit der betreffenden Krankenkasse abgerechnet werden.
Der Patient und / oder ein Angehöriger unterzeichnet den Verordnungsschein, den wir anschließend bei der betreffenden Krankenkasse einreichen. In der Regel erfolgt eine Kostenerstattung direkt mit dieser Krankenkasse.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Krankenhausverkürzung- und Krankenhausvermeidungspflege. Auch hierfür wird ein Verordungsschein ausgefüllt und zur Genehmigung eingereicht. Der Patient kann hierdurch entweder das Krankenhaus vorzeitig verlassen oder ein Krankenhausaufenthalt kann durch unsere Tätigkeit vermieden werden.
Habe Sie weitere Fragen, benötigen Sie Informationen? Sprechen Sie uns an. Wir erledigen die Formalitäten - kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen.
Zu den Kassenleistungen zählen folgende Leistungen:
Besteht bei einer Person eine anerkannte Pflegebedürftigkeit, so können wir Leistungen nach dem Niedersächsischen Leistungskatalog direkt mit der betreffenden Pflegekasse abrechnen.
Hierfür erfolgt eine persönliche Beratung “vor Ort”, der Pflegebedürftige kann nach seinen Bedürfnissen unter insgesamt 19 Leistungskomplexen wählen und seine individuelle Pflege zusammenstellen, die anschließend von uns regelmäßig erbracht wird.
Wollen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen? Sprechen Sie mit uns. Wir fordern die betreffenden Formulare an und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen. Kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie es wünschen, sind wir während der Begutachtung, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt, anwesend. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung - ohne jeglicher Verpflichtungen.
Beispiele aus dem Niedersächsischen Leistungskatalog:
Bei besonderen gesundheitlichen Ereignissen können die Krankenkassen ihrem Versicherten eine hauswirtschaftliche Hilfe genehmigen.
Dies ist z.b. der Fall, wenn eine alleinerziehende Mutter erkrankt und keine weitere Person sich im Haushalt befindet, die eine hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen könnte.
Auch für den Bereich „hauswirtschaftliche Versorgung“ besteht ein Versorgungsvertrag mit allen Krankenkassen.
Sagen Sie uns, was Sie benötigen. Seite an Seite werden wir Ihren Lebensalltag erleichtern. Wir helfen und beraten Sie kostenlos und unverbindlich bei der Beantragung dieser Leistungen.
Nachfolgende Tätigkeiten können wir z. B. übernehmen:
Wir gewähren eine Betreuung, die - je nach Absprache - mit zusätzlichen Serviceleistungen Ihre individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten berücksichtigt.
Unser Dienstleistungsangebot ist sehr vielseitig - sprechen Sie uns an.
Mögliche Zusatzangebote: